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Arbeiten und ein Unternehmen gründen in Portugal

In Portugal zu arbeiten und ein Unternehmen zu gründen ist keine komplizierte Angelegenheit, egal ob Sie aus einem europäischen oder einem nichteuropäischen Land kommen. In diesem Fall benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, um in Portugal arbeiten zu können, die Ihnen den Zugang zur Arbeit im Staatsgebiet ermöglicht.

Neben einer Tätigkeit als Arbeitnehmer/in ist auch eine selbstständige Tätigkeit (beispielsweise als Freelancer oder Existenzgründer/in) möglich.

Hierzu müssen Sie ein spezielles Aufenthaltsvisum zur Ausübung einer nebenberuflichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:

  • Ich suche Arbeit in Portugal
  • Arbeiten in Portugal – Rechte und Pflichten
  • Unternehmensgründung in Portugal
  • Berufliche Qualifikationen, Praktika und Ausbildung

Hinweis: Das Aufenthaltsvisum zur Ausübung einer nebenberuflichen beruflichen Tätigkeit bzw. das kurzfristige und befristete Aufenthaltsvisum zur Saisonarbeit setzen das Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. einer Arbeitsvertragszusage voraus (bei der Beantragung des Bildungsvisums bereits im Herkunftsland vorzulegen).

Ich suche Arbeit in Portugal

Wenn Sie in Portugal leben und auf der Suche nach einem Job sind, bietet das Institut für Beschäftigung und Berufsbildung (IEFP) verschiedene Dienste und Unterstützung an, die Ihnen den Einstieg in den portugiesischen Arbeitsmarkt erleichtern können. IEFP unterstützt Sie bei der Arbeitssuche in Portugal und vermittelt Stellenangebote, Praktika und Ausbildungen. Diese Einrichtung fördert auch Beschäftigungsprogramme und -maßnahmen, von denen Sie profitieren können.

Melden Sie sich bei einem Jobcenter

Sie können zunächst damit beginnen, sich bei einem IEFP-Arbeitsvermittlungszentrum anzumelden, um auf Informationen zu Stellenangeboten, Praktika, Schulungen und Programmen zuzugreifen.

Hierzu müssen Sie über eine Qualifikation verfügen, die Ihnen den Aufenthalt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer in Portugal erlaubt.

Um sich bei einem IEFP-Jobcenter anzumelden, müssen Sie die Schulpflicht erfüllt haben (bis zum Alter von 18 Jahren müssen Sie die 12. Klasse abgeschlossen haben (in Portugal dauert die Grundbildung „ensino básico“ 9 Jahre und die Sekundarbildung „ensino secundário“ 3 Jahre); nach dem 18. Lebensjahr ist jede Ausbildung möglich).

Bei der Immatrikulation wird zunächst eine indikative Abgleichung der Qualifikationen vorgenommen und anschließend die Gleichwertigkeit/Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen durchgeführt.ro.

Diese Gleichwertigkeit ist beispielsweise für den Zugang zu einer Berufsausbildung oder zu Beschäftigungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Handelt es sich um Qualifikationen auf Grund- oder Sekundarschulniveau, werden die Prozesse in den Schulen verwaltet.

Handelt es sich um Qualifikationen auf Hochschulniveau, liegen die Prozesse in der Verantwortung der Hochschulen oder der Direção-Geral do Ensino Superior (DGES) und werden online beantragt.

Auswandererunterstützungsbüro (GAE)

Das IEFP fördert außerdem zusammen mit dem Alto Comissariado para as Migrações (ACM) ein Netzwerk professioneller Einwanderungsbüros speziell für Einwanderer.

Ziel dieser Stellen ist es, arbeitslose Zuwanderer bei der Integration bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Landarbeit

Das IEFP bietet im Rahmen des Programms „Emprego Interior Mais“ auch finanzielle Unterstützung für diejenigen, die sich entscheiden, im Landesinneren Portugals zu arbeiten. Die Bewerbung erfolgt über das Portal iefponline. Der Festbetrag beträgt 2.659,20 Euro (das 6-Fache des Sozialhilfeindex – IAS im Jahr 2022), zu dem für jedes Familienmitglied 20 % hinzugerechnet werden können, mit einer Obergrenze von 1.329,60 Euro (das 3-Fache des IAS).

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